Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5584.) Allerhöchster Erlatz vom 9. August 1862., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee 
von Allenstein über Wartenburg bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf 
Seeburg. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den Bau der 
Chaussee von Allenstein über Wartenburg bis zur Kreisgrenze in der Richtung 
auf Seeburg genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Allenstein 
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs- 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Jch dem genannten Kreise 
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
cht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-TDarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. 
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße 
zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 9. August 1862. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Holzbrinck. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5585.) Allerhöchster Erlaß vom 15. August 1862., betreffend die Verleihung der siskali- 
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von 
Kißkowo, im Kreise Guesen des Regierungsbezirks Bromberg, nach der 
Schrodaer Kreisgrenze in der Richtung auf Pudewitz. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Gnesener 
Kreise, im Regierungsbezirk Bromberg, beschlossenen Bau einer Chaussee von 
Kigkowo nach der Schrodaer Kreisgrenze in der Richtung auf Pudeuch ge- 
nehmigt
	        
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