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(Nr. 5584.) Allerhöchster Erlatz vom 9. August 1862., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee
von Allenstein über Wartenburg bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf
Seeburg.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den Bau der
Chaussee von Allenstein über Wartenburg bis zur Kreisgrenze in der Richtung
auf Seeburg genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Allenstein
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Jch dem genannten Kreise
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
cht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-TDarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße
zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 9. August 1862.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Holzbrinck.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5585.) Allerhöchster Erlaß vom 15. August 1862., betreffend die Verleihung der siskali-
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Kißkowo, im Kreise Guesen des Regierungsbezirks Bromberg, nach der
Schrodaer Kreisgrenze in der Richtung auf Pudewitz.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Gnesener
Kreise, im Regierungsbezirk Bromberg, beschlossenen Bau einer Chaussee von
Kigkowo nach der Schrodaer Kreisgrenze in der Richtung auf Pudeuch ge-
nehmigt