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nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Gnesen das Expropriations-
recht für die zu dleser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß-
gebte der für die Seaats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese
traße. Jugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künf-
tigen chaufseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Gaaussergelres nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschlietzlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffen-
den zusatzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen
von Hn#en angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
geldp arife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kennmiß zu bringen.
Berlin, den 15. August 1862.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Holzbrinck.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5586.) Statut für den Verband zur Melioration der oberhalb der Mühle zu Altkloster
in den Kreisen Fraustadt, Bomst und Kosten belegenen Bruchgrundstücke.
Vom 25. August 1862.
Wli Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.
verordnen, Behufs Melioration der oberhalb der Muͤhle zu Altkloster in den
Kreisen Fraustadt, Bomst und Kosten belegenen Bruchgrundstuͤcke, nach Anhoͤ-
rung der Betheiligten, dem lntrage der Mehr ahl derselben entsprechend, auf
Grund des Arr. 2, des Gesetzes vom 11. Mai 1853. (Gesetz-Sammlung S. 182.),
was folgt:
g. 1.
· Die Besitzer der oberhalb der Mühle zu Altkloster in der Umgebung der uUnfeng und
dortigen zahlreichen Seebecken in den Kreisen Fraustadt, Kosten und Bomst weck des Ver-
befindlichen Grundstäcke, welche einschließlich der betheiligten zur Herrschaft iede
(Nr. 5885—5586.) 417 Weine