Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Weine gehörigen Flächen unterhalb des großen Ilgener Sees, der Hägemöhle, 
der Mühle zu Grotniki und der Ortschaften Dich, Charbielyn, Solowon 
Bucz, Saczkowo und Bloctnik belegen sind und jetzt durch Ueberschwemmung 
oder zu große Nässe leiden, werden zu einer Genossenschaft vereinigt, um den 
Ertrag ihrer Grundstücke vermirtelst Entwässerung durch Senkung der bezeich- 
neten Seen und durch Stauanlagen zur Anstauung des Wassers zu verbessern. 
Der Verband hat Korporationsrechte und seinen Gerichtsstand bei dem 
Kreisgerichte zu Wollstein. 
g. 2. 
Dem Verbande liegt ob, den vom Wasserbaumeister Rose am 20. April 
1861. entworfenen, bei der Pruͤfung in den oberen technischen Instanzen ge- 
billigten Meliorationsplan — mit Ausnahme der Arbeiten, welche sich auf die 
ausgeschiedenen Brücher von Barchlin und Deutsch-Poppen und die Wiesen 
oberhalb des großen Ilgener Sees beziehen — zur Ausführung zu bringen, 
und die demgemäß ausgeführten Hauptanlagen zu unterhallten. 
Zu den auf Kosten des Verbandes zu unterhaltenden Hauptanlagen 
gehören: 
I. die Stauschleuse zu Altkloster; 
II. die auf Kosten des Verbandes erbauten Schleusen und Brücken; 
III. die Räumung der nachstehend benannten Fließe, Gräben und Seever- 
bindungen: 
1) des Möhlenfließes oberhalb der bisherigen Mühle in Altkloster, 
2) der Verbindung des dreizügigen Sees und des Brenner-Sees, 
3) der Verbindung des seichten Sees und des Jeziorko-Sees, 
4) der Verbindung des Jeziorko-Sees,= und des Gorsko-Sees, 
5) der Verbindung des Jeziorko-Sees und des Lincusz-Sees, 
6) der Verbindung des Lincusz-Sees und des Brzezniak-Sees, 
7) des Ableitungsgrabens für den Merzinek-See nach dem Verbin- 
dungskanal zwischen dem Gorsko= und Krzymce-See, sowie des 
letztgenannten Verbindungskanals, 
8) des geradegelegten großen Odergrabens, 
9) der Verbindung des Südkanals mit dem Blottnik-See, 
10) der Verbindung des Blottnik-Sees mit dem Buszkowoer See, 
11) der Verbindung des Buszkowoer-Sees mit dem Buczer-See, 
12) der Verbindung des Buczer Sees mit dem großen See, 
13) der Verbindung des großen Sees mit dem Domniker-See durch 
den Kuckuk-See, 
14) der Verbindung des Domniker-Sees mit dem Krzymce-See, 
15) der Verbindung des Buczer-Sees mit dem Trzebica-See. 
Die künftige Räumung der sonstigen alten Gräben und Flüsse, welche 
von dem Verbande in besseren Stand gesest werden, verbleibt den bisherigen 
Räumungspflichtigen, wird aber unter Aufsicht des Verbandes gestellt. 
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