Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 300 — 
Provinz Pommern, Negierungebezirk Cöelin. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Lauenburger Kreises 
II. Serie 
Litt. . . . .. M .... 
uͤber .. .. . Thaler zu vier und einem halben Prozent Zinsen 
uͤber .. . . . Thaler . . .. . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons epfängt= gegen dessen Ruͤckgabe in 
d Zeit vom .. ten ... . . .. bis. resp. vom 4 
........... und spaͤterhin die Zinsen der borbimnannten Frs# Obligation 
F44. das Halbjahr or. bies. mit (in Buchstaben) 
.......... ThaemSilbergroschenbetdethecsEhausseebaukasse 
zu Lauenburg. 
Lauenburg, den . .. . . ... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chaufseebau im 
Lauenburger Kreise. 
Dieser Jinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Halbjlahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Pommern, Negierungebezirk Cöslin. 
Talorn 
zur 
Kreis-Obligation des Lauenburger Kreises 
II. Serie. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligarion des Lauenburger Kreises II. Serie 
Litr...über . .Thaler zu vier und einem halben Prozent Zinsen 
die .. . te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Chausseebaukasse zu Lauenburg, sofern dagegen Seitens des als solchen legiti- 
mirten Inhabers der Obligation vorher kein schriftlicher Widerspruch einge- 
gangen ist. 
Lauenburg, den .. ten ... . . .. 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im 
Lauenburger Kreise. 
  
(Nr. 5589.)
	        
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