Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 308 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Erster cis .) Zins-Kupon (1.) Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Tilsiter Kreises 
Littr. ..... #asr 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler 
Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons epfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vo. HHHHb resp. vom 
.................... b«sundspaterhm dte Zinsen 
ber vortenännten Kreis-Obligarion für das Halbjahr or.. 
——8e. mit (in Buchslaben) Thalern Silber= 
groschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Tilstt. 
Tilsit, den . 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chaufseebau- 
im Tilsiter Kreise. 
(I. S) 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Anmerkung. 
Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Forr- milestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen 
amensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
	        
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