— 319 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
Nr. 35.
(Nr. 50600.) Allerhöchster Erlaßz vom 9. August 1862., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte an den Kreis Luckau, des Regierungsbezirks Frankfurt
a. d. O., für den Bau und die Unterhaltung der innerhalb des genannten
Kreises belegenen Strecke der Kreis-Chaussee von Luckau nach Jüterbogk,
im Kreise Jüterbogk-Luckenwalde des Regierungsbezirks Potsdam.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Kreis-Chaussee von Luckau, im Kreise Luckau des Regierungsbezirks Frankfurt,
nach Jüterbogk, im Kreise Jürerbogk-Luckenwalde des Regierungsbezirks Pots-
dam, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch in Betreff der innerhalb des
Kreises Luckau belegenen Strecke dieser Chaussee dem genannten Kreise das
Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Luckan
gege Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
echt zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal gelrenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Chaussepoltzes Vergehen auf die gedachte Straße
zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 9. August 1862. ç„
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Holzbrinck.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
Jahezung 1862. (Nr. 5600—5601.) 47 (Nr. 5601.)
Ausgegeben zu Berlin den 9. Oktober 1862.