Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Zu mehrerer Bekraͤftigung dessen haben Wir diese Unsere Genehmi- 
gungs-Urkunde, von welcher nur Ein Exemplar, Behufs der Niederlegung in 
das gemeinschaftliche Archiv der Weserufer-Staaten, ausgefertigt worden ist, 
eigen gndig unterschrieben und mit Unserem größeren Staatssiegel ver- 
sehen lassen. 
So geschehen zu Schloß Babelsberg, den 19. August 1862. 
(u. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Bernstorff. 
De Genehmigungs-Urkunde ist am 30. September 1862. in das zu Minden 
befindliche Archiv ver Weser-Schiffahrts-Kommission niedergelegt worden. 
Berlin, den 11. November 1862. 
Der Präsident des Staatsministeriums, Minister der auswär- 
tigen Angelegenheiten. 
v. Bismarck-Schönhausen. 
  
(Nr. 5625.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung von Abänderungen 
und Erweiterungen des unterm 19. Dezember 1855. Allerhöchst bestätigten 
Statuts der Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft. Vom 
21. November 1862. 
D. Königs Majestaät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 27. Septem- 
ber 1862. die in der Generalversammlung der Magdeburger Lebensversiche- 
rungs-Gesellschaft vom 5. Juni d. J. beschlossenen Abänderungen und Erwei- 
terungen des unterm 19. Dezember 1855. Allerhöchst bestatigten Statuts zu 
genehmigen. geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst der notariellen Urkunde vom 
Juni d. J. wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 
Magdeburg bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 21. November 1862. 
Ministerium für Handel, Gewerbe und Der Minister 
öffentliche Arbeiten. des Innern. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Jagow. 
  
Er. ##— (Nr. 5636
	        
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