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Erweiterung ihres Unternehmens Unsere landesherrliche Zustimmung hierdurch
ertheilen, auch den anliegenden, auf Grund der in der vorerwähnten General-
versammlung efaßten Beschlüsse ausgefertigten Nachtrag zu dem Sctatut der
Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft hiermit bestaͤtigen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde ist nebst dem
Statutnachtrage durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 17. November 1862.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Nachtrag
zu dem
Statute der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft, betref-
fend den Bau und Betrieb einer Verbindungs-Eisenbahn zwischen
der Ruhr-Steg und Dortmund-Soester Eisenbahn (von Hengstei
nach Holzwickede).
N., durch den Allerhöchsten Erlaß vom sechszehnten März achtzehn-
hundert zwei und sechszig die landesherrliche Genehmigung # Bau und Be-
trieb einer Verbindungs-Eisenbahn zwischen der Ruhr-Siegbahn bei dem
Dorfe Hengstei und der Dortmund-Soester Bahn bei der Haltestelle Holzwickede
erkheilt worden, nachdem ferner die vorschrifrsmäßig einberufene eralver-
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