Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Erweiterung ihres Unternehmens Unsere landesherrliche Zustimmung hierdurch 
ertheilen, auch den anliegenden, auf Grund der in der vorerwähnten General- 
versammlung efaßten Beschlüsse ausgefertigten Nachtrag zu dem Sctatut der 
Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft hiermit bestaͤtigen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde ist nebst dem 
Statutnachtrage durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 17. November 1862. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Nachtrag 
zu dem 
Statute der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft, betref- 
fend den Bau und Betrieb einer Verbindungs-Eisenbahn zwischen 
der Ruhr-Steg und Dortmund-Soester Eisenbahn (von Hengstei 
nach Holzwickede). 
N., durch den Allerhöchsten Erlaß vom sechszehnten März achtzehn- 
hundert zwei und sechszig die landesherrliche Genehmigung # Bau und Be- 
trieb einer Verbindungs-Eisenbahn zwischen der Ruhr-Siegbahn bei dem 
Dorfe Hengstei und der Dortmund-Soester Bahn bei der Haltestelle Holzwickede 
erkheilt worden, nachdem ferner die vorschrifrsmäßig einberufene eralver- 
(Nr. 5629.) 57- samm-
	        
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