Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5638.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung, betreffend den mit der Königlich 
Württembergischen Regierung vereinbarten gegenseitigen Schutz der Waa- 
renbezeichnungen. Vom 21. Dezember 1802. 
G. dem H. 269. des Preußischen Strafgesetzbuches vom 14. April 1851. 
sollen die dort zum Schutze der Waarenbezeichnungen festgesetzten Strafen auch 
dann eintreten, wenn die mit Strafe bedrohte Hanlung gegen die Angehörigen 
eines fremden Staates gerichtet ist, in welchem nach publizerten Verträgen oder 
Gesetzen die Gegenseitigkeit verbürgt ist. 
Nachdem nunmehr die Königlich Preußische und die Königlich Würt- 
tembergische Regierung unter sich übereingekommen sind, gegenseitig ihre beider- 
seitigen Unterrhanen in dem geleclichen Schutze der Waarenbezeichnungen ein- 
ander gleichsustellen und zu behandeln, so wird hierdurch Seilens des unter- 
zeichneren Königlich Preußischen Präsidenten des Staaksministeriums, Ministers 
der auswärtigen Angelegenheiten, noch besonders und ausdrücklich erklärt, daß 
die Bestimmungen des §F. 209. des erwähnten Strafgesetzbuches, sowie, im Falle 
dessen Anwendbarkeit, die Vorschriften über die Verpflichtung zum Ersatz des 
durch eine rechtswidrige und strafbare Handlung angerichteten Schadens auch 
zum Schutze der Königlich Württembergischen Unterrhanen in der gesammten 
reußischen Monarchie bis auf Weiteres Anwendung finden sollen. 
Hierüber ist Königlich Preußischer Seirs die gegenwärtige Ministerial= 
Erkl4rung ausgefertigt und solche mit dem Königlichen Insiegel versehen worden. 
Berlin, den 21. Dezember 1862. 
Der Koöniglich Preußische Präsident des Staatsministeriums, 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
(L. S.) v. Bismarck-Schönhausen. 
V. hende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklcrung 
der Königlich Württembergischen Regierung ausgewechselt worden, hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 21. Dezember 1862. 
Der Präsident des Staatsministeriums, Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
v. Bismarck-Schönhausen. 
  
Redigirt im Büreau des Staats- Ministeriums. 
Berkin, gedruckt in der Königlichen Geheimen OberHofbuchdruckerei 
(N. Decker).
	        
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