Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 2. — 
  
(Nr. 5480.) urkunde, betreffend die Stiftung des Königlichen Kronen-Ordens. Vom 18. Ok- 
tober 1 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen re. 
haben beschlossen, zur Erinnerung an Unseren Krönungstag einen Orden zu 
stiften, welcher den Namen „Königlicher Kronen-Orden“ führen soll. Derselbe 
besteht aus vier Klassen. Zum Abzeichen dieses Ordens haben Wir ein gol- 
denes, weiß emaillirtes, mit einem schmalen goldenen Rande eingefaßtes Kreuz 
mit breiten Enden erwählt, welches mit einem Medaillon belegk ist, das auf 
der Vorderseite auf mattem Goldgrunde eine Königliche Krone darstellt, um- 
eben von einem blau emaillirten Schriftringe, auf welchem in Goldschrift der 
Wahlspruch Unseres Königlichen Hauses „Gott mit Uns“ in deutschen Lettern 
steht. Auf der Rückseite dieses Medaillons befindet sich auf matt gearbeitetem 
Goldgrunde Unser mit der Königlichen Krone gekrönter Namenszug, umgeben 
von einem blau emaillirten Schriftringe, worin mit goldenen Lettern das Datum 
der Stiftung steht. Die Ritter der ersten Klasse dieses Ordens tragen das 
eben beschriebene Kreuz an einem dunkelblau gewässerten, vier Zoll breiten Bande 
von der rechten Schulter zur linken Hüfte, und außerdem auf der linken Brust 
einen achtspitzigen silbernen Stern, in dessen Mitte das Medaillon der Vorder- 
seite des Ordenskreuzes sich wiederholt. Oie zweite Klasse zerfaͤllt in zwei Ab- 
theilungen, mit Stern und ohne Stern. Das Ordenskreuz wird etwas kleiner als 
das der ersten Klasse an einem zwei Zoll breiten Bande um den Hals getra- 
en. Der Stern, in dessen Mitte das Medaillon des Sternes erster Klasse 
ich befindet, ist silbern und viereckig, und wird gleichfalls auf der linken Brust 
getragen. Die dritte Klasse besteht in einem noch kleineren Ordenskreuze und 
wird an einem ein und einen halben Zoll breiten Bande im Knopfloch, die 
vierte Klasse hingegen in einem vergoldeten Kreuze, in dessen Mitte auf beiden 
Seiten das Ordensmedaillon in Email sich befindet, und wird gleichfalls im 
Knopfloch getragen. Bei Verleihung eines anderen Preußischen Ordens wird 
der Kronen-Orden nicht abgelegt. 
Jchreeng 1862. (Nr. 5480.) 2 Da 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Januar 1862.
	        
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