Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5484.) Allerhschster Erlaß vom 16. Dezember 1864., betreffend die Verleihung der 
siskalischen Vorrechte und des Rechts zur Chausseegeld-Erhebung an die 
Gemeinden Brilon, Thülen und Giershagen im Kreise Brilon, Regierungs- 
bezirk Arnsberg) für die chausseemätzige Unterhaltung eines Theils der 
Arnsberg-Beverunger Chaufsfee zwischen Brilon und Bredelar. 
N die Gemeinden Brilon, Thülen und Giershagen im Kreise Brilon, 
Regierungsbezirk Arnsberg, zur chausseemäßigen Unterhalkung der in ihren Ge- 
meindebezirken belegenen Strecken des zufolge Meines Erlasses vom 21. Sep- 
tember v. J. als Staatsstraße aufzugebenden Theils der Arnsberg-Beverunger 
Chaussee zwischen Brilon und Bredelar sich verpflichtet haben, verleihe Ich 
auf Ihren Antrag vom 5. Dezember d. J. hierdurch den gedachten Gemeinden 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, 
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Be- 
zug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden gegen 
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht 
ur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
hausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in dem- 
selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zust blichen Vorschrifren, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 16. Dezember 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5485.)
	        
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