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In Stelle des F. 91. und des Zusatzes zu demselben im
Nachtrage.
Bei der Feuersozietäts-Direktion wird für jede zu dem Verbande gehö-
rige Stadt besonders ein Lagerbuch geführt, in welches alle das Feuerversiche-
rungsgeschäft betreffenden Haupthandlungen sorgfältig eingetragen werden.
Die Kosten der etwa durch Zu= und Abgänge oder sonstige, durch den
ordentlichen Geschäftsgang bedingte Veränderungen nöthig werdenden Umschrei-
bung der Lagerbücher werden aus dem Sozietäksfonds bestritten.
In Stelle des F. 114. und des Zusatzes zu demselben im
Nachtrage.
Den sachverständigen Bauhandwerkern, welche auf die Aufforderung der
Feuersozietäts-Behörden in den Tax= und Brandschadenaufnahme-Terminen mit-
wirken, werden für diese Mühwaltung außer den Fuhrkosten, wo diese nöthig
sind, 20 Sgr. bis 1 Thaler 10 Sgr. Diäten bewilligt.
Für die Revision der Gebäudebeschreibungen erhalten die beiden techni-
schen Mitglieder der Revisionskommission (F. 27.) eine Remuneration, welche
in folgender Art hiermit festgesetzt wird:
a) für die Prüfung der Gebäudebeschreibungen im Falle neuer Versicherun-
gen (F. 27.) bei einem Versicherungswerthe von
25 bis 200 Rkhir. — Rlthlr. 5 Sgr. — Pi.
225 . 500 -..... — - 7 - H-
525-1000-..... —- 10-—·
1025 = 2000 - .... — - 15 — —-
2025 = 4000 — 20 — "„
4025 = 6000 — 25 —
6025 und daruͤber .. .... . . . . 1- — -Ê —
b) fuͤr Pruͤfung der Gebaͤudebeschreibungen bei Erhoͤhung bestehender Ver-
sicherungen kommen die Saͤtze unter a. nach dem Betrage des hinzutre-
tenden Versicherungswerthes in Anwendung;
c) fuͤr die Pruͤfung des Werthes unversicherter Privatgebaͤude zum Zwecke
der Heranziehung zu den Kosten der Nebenbeschädigungen kommen die-
selben Sütze gleichfalls in Anwendung.
Macht sich bei derartigen Gebauden die Aufnahme von Gebäude-
beschreibungen Seitens der Au lieder der technischen Reoisionskommission
nothwendig, so wird für diese Arben eine besondere Vergürigung gewährr,
und die Festsetzung erfolgt auf Grund der §#. 113. und 114.;
d) fuͤr die Prüfung, er Gebäude in Bezug auf eintretende Klassen-Abän=
derung werden die Gebühren dahin festgestellt:
bei einem Versicherungswerthe
von 25 bis 1000 Rthr. 5 Sgr.
= 1000 -- 5000 .... 10 =
5025 und darübrrn .. 15 =
Jehrgang 1862. (Nr. 5497.) 7 Die