Bevölkerungsstatistik. 425
Viel größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß von den vorübergehend
von ihrem Wohnort Abwesenden, sowie den vorübergehend Anwesenden,
deren Zahl im Juni namhaft größer zu sein pflegt, als im Dezember,
viele ganz ungezählt geblieben sind, da es die Haushaltungsvorstände
sowie die mit der Zählung. beauftragten Gemeindeglieder leicht außer
Acht lassen oder sich die Mühe ersparen mochten, sich mit denselben zu
befassen, und ebenso, daß dies insbesondere von den Tausenden von
Hausirern, wandernden Arbeitern und Nichtarbeitern gilt, von welchen
zumal im Sommer alle Landstraßen wimmeln. Daraus würde folgen,
daß die ungezählt Gebliebenen vorzugsweise der Gruppe der Gewerbeund
Handeltreibenden, sowie der Beruflosen zuzuweisen wären, am
wenigsten aber der landwirthschaftlichen Bevölkerung, die überhaupt, aber
am meisten um die Zeit des damaligen Zählungstermins, weit seßhafter
zu sein pflegt.
Allein nachdem nun einmal der Zählungsmangel abgeschlossen vorliegt,
wird nichts mehr übrig bleiben, als von demselben ganz abzusehen
und der statistischen Bearbeitung die Zahlen gerade so, wie sie festgestellt
sind, zu Grunde zu legen. Alle folgenden Ziffern können daher nur
auf annähernde Richtigkeit Anspruch machen, was freilich auch von allen
andern bis jetzt zur Ausführung gekommenen Berufszählungen gelten wird.
Die erste Aufgabe aller Berufsaufnahmen wird immer sein müssen,
die Berufsgruppen festzustellen, denen sich die gesammte Bevölkerung
unterordnen läßt. Man unterschied 6, durch die Buchstaben A, B, 2c.
bezeichnete Hauptberufsklassen und zwar:
A. I. Landwirthschaft, Thierzucht und Gärtnerei.
II. Forstwirthschaft, Jagd und Fischerei.
B. Bergbau, Hüttenwesen, Industrie und Bauwesen.
C. Handel und Verkehr.
D. Häusliche Dienste und Lohnarbeit wechselnder Art (mit Ausnahme
der in der Haushaltung ihrer Herrschaft Dienenden).
E. Hof-, Militär-, bürgerlicher Dienst, sogenannte freie Berufsarten.
Dazu:
F. Ohne Beruf und Berufsangabe.
Innerhalb jeder dieser Berufsgruppen waren wieder zu unterscheiden
die Erwerbsthätigen, beziehungsweise Selbständigen, von den Angehörigen
und Dienstboten. Die Erwerbsthätigen zerfallen wieder
a. in die Selbstthätigen und Geschäftsleiter (Eigenthümer, Unternehmer 2c.),
b. in das höhere Verwaltungs-, Aufsichts-, auch Rechnungs= und Bureaupersonal,
c. in die übrigen Gehilfen und Arbeiter.
Die Erwerbsthätigen theilen sich sodann gemäß dem Unterschied von
Haupt= und Nebenerwerb in solche, welche Einem Hauptberuf ausschließ-