Full text : Das Königreich Württemberg. Zweiter Band_1. (2)

Bevölkerungsstatistik.  425

Viel  größer  ist  die  Wahrscheinlichkeit,  daß  von  den  vorübergehend
von  ihrem  Wohnort  Abwesenden,  sowie  den  vorübergehend  Anwesenden,
deren  Zahl  im  Juni  namhaft  größer  zu  sein  pflegt,  als  im  Dezember,
viele  ganz  ungezählt  geblieben  sind,  da  es  die  Haushaltungsvorstände
sowie  die  mit  der  Zählung.  beauftragten  Gemeindeglieder  leicht  außer
Acht  lassen  oder  sich  die  Mühe  ersparen  mochten,  sich  mit  denselben  zu
befassen,  und  ebenso,  daß  dies  insbesondere  von  den  Tausenden  von
Hausirern,  wandernden  Arbeitern  und  Nichtarbeitern  gilt,  von  welchen
zumal  im  Sommer  alle  Landstraßen  wimmeln.  Daraus  würde  folgen,
daß  die  ungezählt  Gebliebenen  vorzugsweise  der  Gruppe  der  Gewerbeund
  Handeltreibenden,  sowie  der  Beruflosen  zuzuweisen  wären,  am
wenigsten  aber  der  landwirthschaftlichen  Bevölkerung,  die  überhaupt,  aber
am  meisten  um  die  Zeit  des  damaligen  Zählungstermins,  weit  seßhafter
zu  sein  pflegt.

Allein  nachdem  nun  einmal  der  Zählungsmangel  abgeschlossen  vorliegt,
  wird  nichts  mehr  übrig  bleiben,  als  von  demselben  ganz  abzusehen
und  der  statistischen  Bearbeitung  die  Zahlen  gerade  so,  wie  sie  festgestellt
sind,  zu  Grunde  zu  legen.  Alle  folgenden  Ziffern  können  daher  nur
auf  annähernde  Richtigkeit  Anspruch  machen,  was  freilich  auch  von  allen
andern  bis  jetzt  zur  Ausführung  gekommenen  Berufszählungen  gelten  wird.

Die  erste  Aufgabe  aller  Berufsaufnahmen  wird  immer  sein  müssen,
die  Berufsgruppen  festzustellen,  denen  sich  die  gesammte  Bevölkerung
unterordnen  läßt.  Man  unterschied  6,  durch  die  Buchstaben  A,  B,  2c.
bezeichnete  Hauptberufsklassen  und  zwar:

A.  I.  Landwirthschaft,  Thierzucht  und  Gärtnerei.

II.  Forstwirthschaft,  Jagd  und  Fischerei.

B.  Bergbau,  Hüttenwesen,  Industrie  und  Bauwesen.

C.  Handel  und  Verkehr.

D.  Häusliche  Dienste  und  Lohnarbeit  wechselnder  Art  (mit  Ausnahme

  der  in  der  Haushaltung  ihrer  Herrschaft  Dienenden).

E.  Hof-,  Militär-,  bürgerlicher  Dienst,  sogenannte  freie  Berufsarten.
Dazu:

F.  Ohne  Beruf  und  Berufsangabe.

Innerhalb  jeder  dieser  Berufsgruppen  waren  wieder  zu  unterscheiden
  die  Erwerbsthätigen,  beziehungsweise  Selbständigen,  von  den  Angehörigen
  und  Dienstboten.  Die  Erwerbsthätigen  zerfallen  wieder
a.  in  die  Selbstthätigen  und  Geschäftsleiter  (Eigenthümer,  Unternehmer  2c.),
b.  in  das  höhere  Verwaltungs-,  Aufsichts-,  auch  Rechnungs=  und  Bureaupersonal,
  c.  in  die  übrigen  Gehilfen  und  Arbeiter.

Die  Erwerbsthätigen  theilen  sich  sodann  gemäß  dem  Unterschied  von
Haupt=  und  Nebenerwerb  in  solche,  welche  Einem  Hauptberuf  ausschließ-