Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Schema A. 
(Stadtwappen.) — 
Insterburger Stadt-Obligation 
über 
..... Thaler. 
Ausgefertigt in Gemaͤßheit des landesherrlichen Privilegiums vom ............... , 
Gesetz-Sammlung pro 1864. Seite ..... 
W. Magistrat der Stadt Insterburg urkunden und bekennen hiermit, daß der 
Inhaber dieses Schuldscheins der hiesigen Sradt ein Darlehn von Thalern, 
schreibe Thalern Preußisch Kurant gegeben hat, dessen Empfang 
wir hiermit bescheinigen, indem wir versprechen, dasselbe vom 1. Juli 1864, a 
mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und jedem Vorzeiger dieses unter den 
folgenden Allerhöchst genehmigten Bedingungen prompt binnen spätestens dreigig 
Jahren zurückzuzahlen. 
1) Es werden ausgegeben und mit folgenden Nummern von 1 bis 1270 
versehen: 
20 Stück à 500 Thaler, 
700 „ à 100 „ 
300 „ à 50 „ 
250 „ à 20 „ 
2) Jeder Obligation werden zehn Zinsscheine für die fünf Jahre 186. 
bis 186. beigegeben, zahlbar postnumerando am 2. Januar und 
1. Juli jeden Jahres. 
3) Nach Ablauf dieser, sowie jeder folgenden fünf Jahre werden neue 
Zinsscheine für je fünf Jahre nach vorheriger öffentlicher Bekannt- 
machung von der Stadt-Hauptkasse an die Vorzeiger des der aälteren 
Zinskupons-Serie beigedruckten Talons ausgereicht. Beim Werluste des 
Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons-Serie an den 
Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig 
geschehen ist. 
Die Zinsscheine bedürfen nur der Unterschrift des Rendanten; die 
der Magistratsmitglieder wird auf ihnen durch Druck hergestellt. 
4) Die Verzinsung erfolgt zu fünf Prozent in den gedachten halbjähri- 
gen Terminen. 
5) Zur
	        
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