Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Ar. 5867.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber laukender Graudenzer Stodt- 
Obligationen zum Betrage von 85,000 Thalern. Vom 26. März 1864. 
Wr Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem der Magistrat der Stadt Graudenz im Einverständnisse mit der 
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zu gemeinnützigen Anlagen, 
namentlich zur Errichtung einer städtischen Gasanstalk und zur Bestreitung an- 
derer außerordentlicher siddtischer Ansgaben, eine Anleihe von 85,000 Thalern 
aufnehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons 
versehene Stadtobligarionen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßbeit des 
K. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche 
eine Zahlungsverpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwäriiges 
Privilegium zur Ausstellung von fünf und achtzig Tausend Thalern Grau- 
„denzer Stadtobligationen, welche nach dem anliegenden Schema in 850 Apoints 
und zwar zu je 100 Thalern auszuferligen, mil fünf vom Hundert jährlich zu 
verzinsen und, von Seiten der Glaubiger unkündbar, vom 1. Januar 1868. ab nach 
dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung mit mindestens anderthalb 
Prozent der Kapitalschuld, unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten 
Zinsen und — bezüglich der ersten zur Einrichtung der Gasanstalt bestimmten 
Summe von 60,000 Thalern — des künftigen Reinertrages der Gasanstalt, so- 
weit solcher die planmäßigen Zins= und Tilgungsbeträge etwa übersteigt, alljähr- 
lich zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrliche 
Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung 
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staaks zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kdniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 26. März 1864. 
(#. s.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
	        
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