Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Kreises Gumbinnen 
Littr. . . .. . M .... über . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über Thaler . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
——.... .. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obli- 
zeton für das Halshat vornrnrr biss. mit (in Buch- 
staben) Thalern . . .. . Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse 
zu Gumbinnen. 
Gumbinnen, den . .ten ....... . ... 18. 
Die kreisständische Flnanz-Kommission für die Chaufseebauten 
im Kreise Gumbinnen. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht bis zum 31. hezember 18. 
einschlietzlich erhoben wird. 
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Kreises Gumbinnen. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Kreises Gumbinnen 
Littr. ... .. M .... uͤber ..... Thaler à fuͤnf Prozent Zinsen 
die . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Gumbinnen, nach Maaßgabe der diesfälligen, in der Obli- 
gation enthaltenen Bestimmungen. 
Gumbinnen, den #t1eenna 18. 
Die kreisständische Finanz- Kommission für die Chaufseebauten 
im Kreise Gumbinnen. 
(Nr. 5871—5872.) (Nr. 5872.) 
 
	        
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