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Gesetz-Sammlung
· für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 17.
(Nr. 5873.) Allerhöchster Erlatz vom 2. Mai 1864., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee im
Kreise Ostpriegnitz des Regierungsbezirks Potsdam, von Wittflock über
Freienstein nach Meyenburg, an die Stadt Wittstock.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee im Kreise Osipriegnitz des Regierungsbezirks Potsdam von Wittstock
über Freienstein nach Meyenburg genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der
Stadt Wittstock das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staars-Chausseen bestehen-
den VWorschriften, in Bezug auf diese Straße. zZugleich will Ich der Stadt
Wittslock gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des fuͤr die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein-
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen uͤber die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusaͤtzlichen Vorschriften, wie diese
Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Mai 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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Ausgegeben zu Berlin den 1. Junl 1864.