Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

— 286 — 
Statut 
der 
Preußischen Hypotheken-Aktienbank zu Berlin. 
Erster Titel. 
Firma, Zweck, Gerichtsstand, Dauer und Bekanntmachungen. 
S. 1. 
Unter dem Titel: 
„Preußische Hypotheken-Aktienbank“ 
wird in Berlin eine Aktiengesellschaft gegründet. 
Zweck der Gesellschaft ist die Beförderung des Realkredits durch Ge- 
währung unkündbarer und kündbarer hypothekarischer Darlehne und der Be- 
trieb der im F. 26. näher bezeichneten Handelsgeschäfte. Die zur Gewährung 
der hypothekarischen Darlehne erforderlichen Mittel sollen durch Emission von 
Hypothekenbriefen beschafft werden. 
K. 2. 
Die Preußische Hypotheken-Aktienbank hat ihren Sitz in Berlin. 
g. 3. 
Die Dauer der Gesellschaft ist auf Einhundert Jahre, vom Tage der landes- 
herrlichen Genehmigung ab gerechnet, fesigesetzt. 
Ueber eine Verlängerung der Gesellschaftsdauer wird von der General- 
versammlung in der im F. 49. (Schlußsatz) bezeichneten Weise Beschluß gefaßt. 
K. 4. 
Alle für die Aktionaire bestimmten offentlichen Bekanntmachungen der 
Gesellschaft gelten als gehörig geschehen, wenn sie durch 
1) den Preußischen Staats-Anzeiger, 
2) die Neue Preußische Zeitung, 
3) die Vossische Zeitung, E 
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