Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

Schema E. 
Kündbarer Hypothekenbrief 
der Preußischen Hrpotheken-Abtienbanke 
Littera ———— 
Die Preußische Hypotheken-Aktienbank verschuldet unter der im F. 23. 
des Statuts verzeichneten Sicherheir dem Inhaber dieses Hypothekenbriefes 
Thalerr im 30-Thalerfuß zz... Prozent 
Dieser Hypothekenbrief ist sowohl von Seiten des Inhabers als auch von 
Seiten der Preußischen Hypotheken-Aktienbank mit sechsmonatlicher Kündigungs= 
frist, jedoch immer nur zum 2. Januar oder zum 2. Juli, kündbar. Das Kündi- 
gungsrecht des Inhabers darf nicht vor dern ausgeübt 
werden. 
Bei der Kündigung des Hypothekenbriefes Seitens des Inhabers muß 
der Hypothekenbrief präsentirt und demnächst Seitens der Gesellschaft die Kündi- 
gung auf demselben vermerkt werden. 
Von Seiten der Preußischen Hypotheken-Aktienbank erfolgt die Kündi- 
gung durch die Gesellschaftsblätter. 
Mit dem Jahlungstermin hört die Verzinsung auf. 
Berlin, den . . ten ... . . .. 18. 
Der Präsident des Kuraloriums. Die Hauptdirektion. 
(Faksimile der Unterschrift.) (Unterschrift zweier Mitglieder der 
Hauprdirektion.) 
Jchizeng 1864. (Nr. 5882.) 43 Schema F.
	        
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