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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
Nr. 22.
(Nr. 5886.) Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1864., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für die Unterhaltung der auf den Kreis Höxter überge-
gangenen Strecken der Cöln-Berliner und der Brakel-Steinheimer Staats-
straßen.
K
Ar# Ihren Bericht vom 19. April d. J. will Ich unter Genehmigung des
Beschlusses der Stände des Kreises Hörter vom 12. Oktober v. J. bezüglich
der chausseemäßigen Unterhaltung der in Folge Meines Erlasses vom 11. Fe-
bruar 1861. auf den Kreis übergegangenen Strecken der Cöln-Berliner und
Brakel-Steinheimer Staatsstraßen auf Kosten des Kreises und der Verpflichtung
der angrenzenden Gemeinden zur unentgeltlichen Anfuhr des Ersatzmaterials,
dem Kreise Hörter das Recht zur Entnahme des Chausseebau= und Unterhal-
tungs-Materials, nach Mastzade der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straßenstrecken und zugleich das Recht zur Er-
hebung des Chausseegeldes nach den anderthalbfachen Saätzen und nach den son-
stigen Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewande werden,
mit dem Worbehalte der Herabsetzung auf die einfachen Sätze des Tarifs nach
Ablauf von je sechs Jahren hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehangten Bestimmungen wegen der
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Enogenstrccken zur Anwendung
kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 25. April 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.
Johegang 1864. (Nr. 5880—5887) « 45 (Nr. 5887.)
Ausgegeben zu Berlin den 22. Juni 1804.