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(Nr. 5895) Allerhochster Erlaß vom 2. Mai 1864., betreffend einige Aenderungen des
Deichstatuts für den Aken-Rosenburger Deichverband vom 28. August 1856.
a .
Auf den Antrag des Deichamtes des Aken-Rosenburger Deichverbandes, mit
welchem die Herzoglich Anhaltische Regierung zu Dessau sich einverstanden er-
klärt hat, genehmige Ich, daß das Deichstatut vom 28. August 1856. (Gesetz-
Samml. vom Jahre 1856. S. 913. ff.) in folgenden Punkten geandert wird.
Zu K. 36. Die Bestimmung F. 36. Alinea 2. des Oeichstatuts, wonach
der Deichhauptmann und dessen Stellvertreter nur aus einer bestimmten Zahl
von Niederungs-Interessenten gewahlt werden können, wird hiermit aufgehoben.
Die Wahl isi für die Zukunft und bei eintretender Vakanz unbeschränkt. Die
Bestimmung des letzten Alinea dieses Paragraphen fallt fort. Das Gehalt
resp. die Remuneration des Deichhauptmanns hat das Deichamt zu beschließen
und die Regierung nach F. 64. die Genehmigung dazu zu ertheilen.
Zu §. 66. Das Gut Obslau wird von der Stadt Aken, zu der es in
kommunaler Beziehung gehört, abgezweigt und im Deichamte, so lange es in
seinem jetzigen Umfange Hesteh oder wenigstens mit einem Areale von 350 Mor-
gen betheiligt ist, durch seinen Besitzer oder den durch diesen zu. wählenden Ver-
treter reprdsentirt. — Rücksichtlich der Vertretung der Gemeinden treten folgende
Aenderungen ein. Es werden sieben Abtheilungen gebildet und jede einzelne
als ein Ganzes bei der Berechnung des Stimmenverhältnisses angesehen. Die
Abtheilungen sind folgende:
1. Abtheilung, die Gemeinde Groß-Rosenburg,
„ „ „ Klein-Rosenburg und Trabitz,
„ „ „ Breitenhagen,
Kühren, Lödderitz und Mennewitz,
„ „ „ Micheln und Susigke,
„ „ „ Dornebock, Sachsendorf und Zuchau,
7. „ 5„ „ Diebzig, Wulffen und Drosa.
In den Ortschaften, welche zu einer Abtheilung gehören und mit anderen
zusammen im Deichamte stimmen, alkterniren die Ortsvorsteher von Jahr
zu Jahr.
Es sind diese Ab4nderungen des Statuts durch die Gesetz= Sammlung zu
veröffenklichen.
Berlin, den 23. Mai 1864.
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Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe v. Selchow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Justizminister und den Minister für die landwirth-
schaftlichen Angelegenheiten.
dir. 3805——5807) (r. 5896)