Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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In allen Versammlungen der Generaldeputation führt der Vorsitzende 
des Verwaltungsrathes oder dessen Stellvertreter den Vorsitz. 
Ueber jede Verhandlung der Generaldeputation ist ein Protokoll durch 
eine Gerichtsperson oder einen Notar aufzunehmen. 
* 
Die richtige Behändigung der Einladungsschreiben zu den Sitzungen des Algemetee 
Verwaltungsrathes und der Generaldeputation muß entweder durch Post= sicmun 
Insinuationsdokument, oder durch vollzogenen Postablieferungsschein, oder durch kungerach und 
ein sonst in glaubwürdiger Form vollzogenes Empfangsbekenntnit beschei,alt 
nigt sein. ç 
Die Mitglieder des Verwaltungsrathes resp. deren Stellvertreter, sowie 
die Deputirten zu der Generaldeputation erhalten kein Gehalt, sondern nur 
Diäten und Reisekosten. Die Höhe derselben bestimmt die Generaldeputation. 
K. 15. 
Zu Wahlen und Beschlüssen des Verwaltungsrathes und der General- 
deputation ist absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich. 
Ergiebt bei Wahlen die erste Abstimmung keine absolute Stimmen= 
mehrheir, so wird zur engeren Wahl unter den Gewählten in der Art ge- 
schritren, daß bei jedem Wahlgange derjenige ausscheidet, welcher die wenigslen 
Stimmen erhalten hat. 
Haben zwei oder mehrere eine gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, 
entscheidet das Loos, wer von ihnen auf die engere Wahl zu bringen, oder, 
wenn es sich um den letzten Wahlgang handelt, als gewaͤhlt zu betrachten ist. 
Bei Beschlüssen der betreffenden Versammlungen entscheidet im Falle 
der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. 
Die Abwesenden sind an die Beschlüsse der Anwesenden gebunden. 
S. 16. 
Die Pfandbriefe werden in Abschnitten von 1000 Thalern, 500 Thalern, Pfandbriefe. 
100 Thalern, 50 Thalern, 25 Thalern und 10 Thalern ausgegeben, und ihnen 
zur Erhebung der halbjährlich zahlbaren Zinsen Kupons nach Formular B., 
die mit Talons auf fünf Jahre versehen sind, beigefügt. 
Die Ausreichung der neuen Kupons-Serie erfolgt, wenn der dazu bestimmte 
Talon nicht eingereicht werden kann, an den Vorzeiger des betreffenden Pfand- 
riefes. 
Ist aber vorher der Verlust des Talons dem Direktorium angezeigt und 
der Aushäándigung der neuen Serie der Kupons widersprochen worden, so wird 
dieselbe zurückgehalten, bis die streitigen Ansprüche auf die neue Serie gütlich 
oder im Wege des Prozesses erledigt sind. 
S. 17. 
Für die Sicherheit der Pandbriefe und aller aus denselben entspringenden 
Rechte isi der Verband verhaftet. 
(Tr. 5800) Der
	        
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