Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— JNr. 26—— 
  
(Nr. 5911.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der 
Stadt Minden im Betrage von 60,000 Thalern. Vom 8. Juni 1864. 
Wr Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen #ec. 
ertheilen, nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung zu 
Minden darauf angetragen haben, zum Zweck der Anlegung einer städtischen 
Gasanstalt ihnen zur Aufnahme eines Darlehns von 60,000 Thalern, geschrie- 
ben sechszig rausend Thalern, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender 
und mit Zinskupons versehener Obligationen Unsere landesherrliche Genehmi- 
gung zu ertheilen, und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde so- 
wohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, in Gemäßbheit 
des K. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, 
welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegen- 
wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der ge- 
dachten Obligarionen unter nachstehenden Bedingungen. 
KC. 1. 
Es werden ausgegeben sechshundert Obligationen, jede zu Einhundert 
Thalern, ausmachend überhaupt sechszig tausend Thaler. 
Die Obligationen werden mit fünf vom Hundert jährlich verzinst und die 
Zinsen in halbjährigen Terminen, am ersten April und am ersten Oktober, von 
der siddtischen Gemeindekasse zu Minden gegen Rückgabe der ausgefertigten 
Zinskupons bezahlt. 
Zur Tilgung der Schuld wird jährlich Ein und ein halbes Prozent von 
dem Kapitalbekrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Jinsen der einge- 
lösten Obligationen verwendet, so daß in Ein und dreißig Jahren die sämmt- 
lichen Obligationen eingelöst sein werden. 
Der Scadtgemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit 
Genehmigung Unserer Regierung zu Minden zu verstärken und dadurch die Ab- 
tragung der Schuld zu beschleunigen. Insbesondere sollen die Ueberschüsse, 
welche die städtische Gasanstalt über die Betriebskosten und die zur planmäßigen 
Verzinsung und Tilgung der Obligationen, sowie zu der mit Genehmigung 
Unserer Regierung in Minden zu bewirkenden Bildung eines Reserve= und Er- 
Jehrgang 1864. (Nr. 5911.) 60 neue- 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juli 1804.
	        
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