Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

— 485 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
— Nr. 31. —. 
  
(Nr. 5917.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Berlin-Görlitzer Eisenbahn- 
gesellschaff. Vom 18. Mai 1804. 
Wir Wilhelm, von Gottes Guaden, König von Preußen re. 
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Berlin uͤber Cottbus 
nach Goͤrlitz eine Aktiengesellschaft gebildet hat, wollen Wir zum Ban und Betriebe 
dieser Eisenbahn Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch 
das Uns vorgelegte, am 30. April 1864. notariell vollzogene Statut hiermit 
landesherrlich bestätigen. Zugleich besiimmen Wir, daß die in dem Gesetze uͤber 
die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften 
über die Expropriation auf dieses Unternehmen Anwendung sinden sollen. 
Die gegenwärtige Genehmigungs= und Bestätigungs-Urkunde ist mit 
dem Sgtatute zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Koniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 18. Mai 1804. 
(I. 8.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Jachege 1884. (Nr. 5917.) 66 Statut 
Ausgegeben zu Berlin den 11. August 1864.
	        
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