Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

— 545 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Rösseler Kreises 
Littr M ..... 
uͤber ..... Thaler zu .. . .. Prozent Zinsen über .. Thaler 
..... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in 
der Zeit vom ren ... biss . . .... resp. vom . . ten 
................ bundspätekhtndtescmendervok- 
benanntenKretsObltganonfükdasHalbsabkvom..................... bis 
.................... mit(mBuchstaben)ThaletnStlbetgkofchen 
bei der Kreis-Kommunalkasse zu Bischofsburg. 
Bischofsburg, den 11 186.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rösseler 
Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
#. 5000) Pro-
	        
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