— 547 —
(Nr. 5931.) Allerhöchster Erlatz vom 11. Juli 1864., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den von den Kreisen Kosten und Fraustadt im Re-
gierungsbezirk Posen beschlossenen Bau und die Unterhaltung der Kreis-
Chausseen 1) von Grätz über Kosten und Jerka nach Kunowo zum An-
schluß an die Gostvn-Dolziger Chaussee, und 2) von Lissa über Storch-
nest, Woynowice und Kriewen nach Jerka.
8
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage die von den Kreisen
Kosten und Fraustadt, im Regierungsbezirk Posen, beschlossenen Kreis-Chaussee-
bauten 1) von Grätz über Kosten und Jerka nach Kunowo zum Anschluß an
die Gosipyn-Dolziger Chaussee, und 2) von Lissa über Storchnest, Woynowice
und Kriewen nach Jerka genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kreisen
Kosten und Fraustadt das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen er-
forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Worschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich den
Kreisen Kosten und Fraustadt gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestummungen über die
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusaätzlichen Vor-
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen ange-
wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Carlsbad, den 11. Juli 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5081—5932) (XNr. 5932.)