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(Nr. 5936.) Allerhöchster Erlaß vom 12. August 1864., betressend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Jakobs-Grube im Kreise Beuthen bis zur Pleßer Kreisgrenze zum An-
schluß an die über Emanuelesegen nach Kobier führende Chaussee.
N# Ich durch Meinen Erlaß vom hemigen Tage den von dem Major
a. D. von Tiele-Winkler 1 Miechowitz beabsichtigten Bau einer Chaussee von
Jakobs-Grube im Kreise Beuthen des Regierungsbezirks Oppeln bis zur Pleßer
Kreisgrenze zum Anschluß an die über Emanuelssegen nach Kobier führende
Chaussee genehmigt habe, verleihe Jch hierdurch dem Unternehmer das Expro-
priationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur ***svsz der Chausseeban= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen beslehenden Vorschriften, in Be-
zug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Unternehmer gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Neche zur Erhe-
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte-
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Ehausseroollzei Vergehen auf dit gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntnigß zu bringen.
Bad Gastein, den 12. August 1864.
Wilhelm.
Fü# den Falachmünister:
Gr. zu Eulen burg. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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