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Berlin-Stettin-Stargard durch Kreirung von Stammaktien zum gleichen No-
ziinalbefrage welche für Rechnung der Gesellschaft verkauft werden sollen, ver-
mehrt.
Stettin, den 26. Juni 1864.
(Nr. 5938.) Allerhöchster Erlaß vom 21. August 1864., betreffend die Genehmigung eines
Nachtrages zu dem Statute der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft.
N%% die Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft in den Generalversamm-
lungen vom 30. April und 17. Juni v. J. eine Abänderung ihres unter dem
15. Mai 1839. bestärigten Statuts in dem F. 18., soweit daselbst über die Aus-
gabe neuer Oividendenscheine Bestimmung getroffen ist, beschlossen hat, will Ich
„dem hiernach aufgesiellten Statut-Nachtrage, wie er in der hierbei zurückgehenden
notariellen Verhandlung vom 28. April d. J. von der Direktion und dem Ver-
waltungsrathe der Gesellschaft vollzogen ist, Meine Genehmigung ertheilen und
beauftrage Sie, denselben mit diesem Meinem Erlasse durch die Gesetz-Samm-
lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Schloß Schönbrunn, den 21. August 1864.
Wilhelm.
Für den Justizminister:
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Justizminister.
Fernere Nachtragsbestimmung
. zu dem
am 15. Mai 1839. Allerhöchst bestätigten Statute der Berlin-
Süchsischen, jetzt Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft.
Die Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft hat folgende Abänderung
ihres oben bezeichneten Statuts beschlossen und festgesetzt:
Einziger Artikel.
Der Schlußsatz des K. 18. des am 15. Mai 1839. Allerhöchst bestätig-
(Nr. 5937—5939.) ten