Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Berlin-Stettin-Stargard durch Kreirung von Stammaktien zum gleichen No- 
ziinalbefrage welche für Rechnung der Gesellschaft verkauft werden sollen, ver- 
mehrt. 
Stettin, den 26. Juni 1864. 
  
(Nr. 5938.) Allerhöchster Erlaß vom 21. August 1864., betreffend die Genehmigung eines 
Nachtrages zu dem Statute der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft. 
N%% die Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft in den Generalversamm- 
lungen vom 30. April und 17. Juni v. J. eine Abänderung ihres unter dem 
15. Mai 1839. bestärigten Statuts in dem F. 18., soweit daselbst über die Aus- 
gabe neuer Oividendenscheine Bestimmung getroffen ist, beschlossen hat, will Ich 
„dem hiernach aufgesiellten Statut-Nachtrage, wie er in der hierbei zurückgehenden 
notariellen Verhandlung vom 28. April d. J. von der Direktion und dem Ver- 
waltungsrathe der Gesellschaft vollzogen ist, Meine Genehmigung ertheilen und 
beauftrage Sie, denselben mit diesem Meinem Erlasse durch die Gesetz-Samm- 
lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Schloß Schönbrunn, den 21. August 1864. 
Wilhelm. 
Für den Justizminister: 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Justizminister. 
Fernere Nachtragsbestimmung 
. zu dem 
am 15. Mai 1839. Allerhöchst bestätigten Statute der Berlin- 
Süchsischen, jetzt Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft. 
Die Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft hat folgende Abänderung 
ihres oben bezeichneten Statuts beschlossen und festgesetzt: 
Einziger Artikel. 
Der Schlußsatz des K. 18. des am 15. Mai 1839. Allerhöchst bestätig- 
(Nr. 5937—5939.) ten
	        
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