Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 37. —
(Nr. 5946.) Prlvilegium wegen Ausfertigung von auf den Inhaber lautenden Kreis-Obliga-
tionen des Ueckermünder Kreises im Betrage von 25,000 Thalern. Vom
14. August 1864.
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreissichnden des Ueckermünder Kreises, im Regierungs-
bezirk Stetrin, auf dem Kreistage vom 31. Mai 1864. beschlossen worden, die
zur Beschaffung des Terrains zum Vorpommerschen Eisenbahnbau innerhalb
des Ueckermünder Kreises erforderlichen Geldmittel zum Betrage von 25,000
Thalern im Wege einer Anleihe mittelst Ausstellung auf jeden Inhaber lauten-
der, mit Zinskupons versehener, Seitens der Glaubiger unkündbarer Kreis-Obli-
gationen zu beschaffen, so wollen Wir dem Antrage der gedachten Kreisstande,
da sich weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner gegen die Aus-
führung des Beschlusses etwas zu erinnern gefunden hat, in Hanager, des
g. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen des
Ueckermünder Kreises zum Berrage von 25,000 Thalern, in Buchstaben: fünf
und zwanzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
250 Stück à 100 Thaler = 25,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer
mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu be-
stimmenden Folgeordnung, vom Jahre 1864. ab, mit jährlich dreihundert
Thalern unter ßowachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen
zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Prioilegium Unsere landesherrliche Geneh-
migung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber die daraus
hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu
dürfen, geltend zu machen befugtk ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obliga-
Jahrgeng 1864. Olr. 5946.) 79 tionen
Ausgegeben zu Berlin den 4. Oktober 1664.