Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Koͤniglich Preu- 
ßischen Staats-Anzeiger, dem Amtsblatte der Koͤniglichen Regierung zu Stettin 
und dem Kreisblatte des Ueckermünder Kreises. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjdhrlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Ueckermünde, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeirstermins folgenden Zeil. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals prdsentirten Schuldverschreibung 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück 
liefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Befrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
nicht erhobenen zZinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Oas Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I. 
Titel 51. K. 120. sequ. bei der Königlichen Kreisgerichts-Deputation zu 
Ueckermünde. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amorrisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjdhrungsfrist bei der Kreisverwaltung anmelder und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreihung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verlährungefeist der Betrag der ange- 
melderen und bis dahin nicht vorgekommenen JZinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind die sämmtlichen halbjährigen Zins- 
kupons bis zum 31. Dezember 1869. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden 
Zinskupons auf fünfjahrige Perioden ausgegeben. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Ueckermünde, den 1. 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Kommission des Ueckermünder Kreises für 
Erwerbung des Terrains zum Vorpommerschen Eisenbahnbau 
innerhalb des Ueckermünder Kreises. 
N. J. N. N. 
(Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen). 
(r. 5946.) 79“ Pro-
	        
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