Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Provinz Pommern, Negicrungebezirk Stettin. 
Erster (zweiter, dritter u. . w.) Zins-Kupon 
er 
zu d 
Kreis-Obligation des Ueckermünder Kreises 
Littr. .. ... M .... 
uͤber 100 Theler, a fünf Prozent Zinsen über 
..... hSilbergroscheii 
Der Inhaber dieses Instunons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
.......... 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Ks * 
atien fuͤr das Halbfähr“ vornrnrr bi. 
ziten fül ..... Thalern..... Silbergroschen bei der ——““ 
zu Ueckermünde. 
Ueckermünde, den n..... 18. 
Stempel.) 
Die ständische Kommission dec eoeermünder Kreises für den 
Grunderwerb zum Eisenbahnbau im Ueckermünder Kreise. 
N. N. J. N. JN. 
Dieser Jinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Füdlligkeit erhoben wird. 
(Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission 
können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch 
muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift 
eines Kontrolbeamten versehen werden.) 
Provinz Pommern, Kegierungsbezirk Stettin. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Ueckermünder Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Ueckermüänder Kreises 
Lir. V.„ übee . Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .. ... t. Serie Zinskupons fuͤr die Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Ueckermuͤnde, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten 
Inhabers der Obligation vorher kein schriftlichen Wlder spruch eingegangen ist. 
Ueckermünde, den ....... .. .. 
Die ständische Kommission des Kreises für den 
Grunderwerb zum Eisenbahnbau im Ueckermünder Kreise. 
N. N. N. J. N. J. 
Amorti-
	        
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