Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Plesser Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Plesser Kreises 
Littr.. m—— .... übeer Thaler à vier einhalb Prozent Zinsen 
die .. ... te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Pleß. 
Meß, den ...... . .. 18.. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im 
Plesser Kreise. 
  
(Nr. 5902.) Allerhöchster Erlaß vom 7. Oktober 1864., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
von Putlitz bis zum Anschlusse an die Karstädt-Gühlitzer Chaussee im 
Westpriegnitzer Kreise des Regierungsbezirks Potsdam. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
im Kreise Westpriegnitz, Regierungsbezirk Potsdam, von Purlitz bis zum An- 
schlusse an die Karstädt-Gühlitzer Chaussee genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch 
der Stadt Putli das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforder- 
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und 
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be- 
stehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der ge- 
dachten Stadt gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung 
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmun- 
gen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein- 
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie 
der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be- 
stimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch 
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte 
Straße zur Anwendung kommen. 
(Nr. 5961—5963) Der 
  
  
 
	        
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