Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

— 654 — 
Talon 
zu der 
Prioritäts-Obligation der Magdeburg-Halberstädter 
Inhaber empfängt gegen diesen Talon zu der Prioritäts-Obligation der 
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft ...44 die .. “ Serie Zins- 
kupons auf die Jahre 18. bis 18., sofern dagegen Seitens des als solchen 
legirimirten Inhabers der Obligation bei dem Gesellschaftsdirekrorium vorher 
kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist. Im Falle solchen Widerspruchs 
werden die Kupons zum Depositorium des Königlichen Stadt= und Kreisgerichts 
zu Magdeburg gebracht, und die streitenden Interessenten über den unter ihnen 
streitigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiesen. 
Magdeburg, den 595858 . . .. 186. 
Das Direktorium der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-= 
Gesellschaft. 
  
(Nr. 5965.) Verordnung, betreffend die Aufläsung der Feuersozietät des platten Landes der 
Grafschaft Hohnstein und Verschmelzung derselben mit der Feuersozietät 
des platten Landes des Herzogthums Sachsen, resp. der Magdeburgischen 
Land-Feuersozietät. Vom 23. November 1864. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc. 
haben über die Auflösung der Feuersozieldt des platten Landes der Grafschaft 
Hohnstein und Verschmelzung derselben mit der Feuersozierdt des platten Landes 
des Herzogthums Sachsen, resp. der Magdeburgischen Land-Feuersozietät, auf 
den Antrag Unserer getreuen Stände der Provinz Sachsen und ath Verneh- 
mung der Organe der betreffenden Sozietchten beschlossen, was folgt: 
K. 1. 
Die auf Grund des Reglements vom 27. März 1843. (Gesetz-Samml. 
für 1843. S. 141.) verwaltete Feuersozietät des plarten Landes der Grafschaft 
Hohnstein wird mit dem Ablauf des 31. Dezember 1864. aufgelöst. Von da 
ab wird der im K. 1. des Reglements beschriebene Versicherungsbezirk der So- 
iet4t, soweit solcher den Kreis Nordhausen und einzelne Domainengüter und 
orwerke des Kreises Sangerhausen umfaßt, der Feuersozietät des platten 
Landes des Herzogthums Sachsen binzugelegt; im Uebrigen dagegen, soweir 
dazu die Orrschaften Groß-Bodungen, Craja, Epschenrode, Hauröden, Hayn- 
rode und Wallrode des Kreises Worbis gehèren, der Magdeburgischen Land- 
Feuersozietckht zugeschlagen. 
K. 2.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.