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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 45. —.
(Nr. 5969.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Oktober 1864., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee im
Kreise Calbe des Regierungsbezirks Magdeburg von Aken bis zur Her-
zoglich Anhaltischen Landesgrenze gegen Köthen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
im Kreise Calbe des Regierungsbezirks Magdeburg von Aken bis zur Herzog-
lich Anhaltischen Landesgrenze gegen Köthen genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Calbe das Expropriationsrecht eer die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich, unter Aufhebung
des Erlasses vom 11. Mai 1831. wegen Verleihung des Rechts zur Erhebung eines
halbmeiligen Chausseegeldes auf der in Rede stehenden Straße an die Stadt Aken,
dem Kreise Calbe gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhal-
tung der Seraße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestim-
mungen des für die Staals-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs,
einschliezlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese
Bestimmungen auf den Staars-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Amwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 24. Oktober 1864.
Wilhelm.
Für den Finanzminister:
Gr. zu Eulenburg. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten. «
Johegang 1861. r. 5900—5970) 90 (Nr. 5970.)
Ausgegeben zu Berlin den 12. Dezember 1864.