Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr. 5981.) Allerhöchster Erlaß vom 28. November 1864., betreffend die Genehmigung 
zum Eisenbahn-Anschlusse der Kohlengruben Weiaweiler und Nothberge an 
die Rheinische Eisenbahn. 
J will nach Ihrem Antrage vom 18. November d. J. zu der von dem 
chweiler Bergwerksverein beabsichtigten Herstellung und Benutzung zweier 
mit Lokomotiven zu befahrenden Eisenbahnen für Kohlentransport von den Kohlen- 
gruben Weisweiler und Nothberge zum Anschlusse an die Rheinische Eisenbahn 
zwischen den Babnhofen Langerwehe und Eschweiler, nach Maaßgabe der Mir 
vorgelegten Pläne, hierdurch Meine Genehmigung unter der Bedingung ertheilen, 
daß anderen Unternehmern sowohl der Anschluß an die neuen Bahnen miteelst 
Zweigbahnen, als auch die Mitbenutzung der ersteren gegen zu vereinbarende 
eventuell von Ihnen festzusetzende Fracht= oder Bahngeldsätze vorbehalten bleibt. 
Zugleich bestimme Ich, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Umernehmun- 
gen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die Expropriation 
auf die neuen Anlagen Anwendung finden sollen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntnig 
zu bringen. 
Berlin, den 28. November 1864. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Kedigirt im Büreau bes Staats- Mlnisteriums. 
Balin, gebmckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(N. v. Decker).
	        
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