Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staatcen. 
  
Nr. 48.— 
  
(Nr. 5982.) Statut, betreffend die Stiftung des Alsen-Kreuzes. Vom 7. Dezember 1864. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
haben, wir Wir dies bereits durch Unsere Order vom 18. Oktober d. J. zu 
erkennen gegeben, beschlossen, den Kriegern, welche an der Hlorreichen Waffen- 
that des am 29. Juni d. J. flattgehabten denkwürdigen Ueberganges nach der 
Insel Alsen Theil genommen und dort jenen Sieg, durch welchen die Insel 
erobert wurde, erringen halfen, eine ausschließlich für sie besiimmte Auszeichnung 
als einen Beweis Unseres Anerkenntnisses ihres tapferen Verhaltens zu ver- 
leihen. Wir haben zu diesem Behufe das 
Alsen-Kreuz 
gesliftet und bestimmen darüber nunmehr was folgt: 
1) Das Alsen-Kreuz besteht aus einem Kreuze von gelber Bronze, zwischen 
dessen Armen sich nach beiden Seiten ein Kranz von Lorbeerblckttern 
zeigt. Das Mittelschild der Vorderseite trägt Unser Bildniß mit der 
Umschrift: „Wilhelm König von Preussen“. Die Rückseite zeigt 
ein schwimmendes Boot mit der das Zeichen des Eisernen Kreuzes füh- 
renden Flagge und einen darüber schwebenden Adler; auf den Armen 
befindet sich die Inschrift: „Alsen 29. Jun. 1864“. 
2) Diese Auszeichnung wird in zweifacher Gestalt, entweder 
an einem blauen gewässerten Bande mit zwei orangefarbenen 
Streifen und einer schwarz und weißen Einfassung, oder 
an einem einmal blau gestreiften orangefarbenen gewässerten Bande 
mit schwarz und weißer Einfassung 
auf der Brust getragen und rangirt nach den inländischen Orden resp. 
dem Militair= oder Allgemeinen Ehrenzeichen, event. hinter dem Dap- 
peler Sturm-Kreuz, vor den Denkmünzen. 
3) Das Alsen-Kreuz erhalten: 
I. am blauen gewässerten Bande mit zwei orangefarbenen Streifen 
und einer shwan und weißen Einfassung: 
a)der Oberbefehlshaber der allürten Armee und der komman= 
Jahegang 1864. (Nr. 5982.) 96 dirende 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1864.
	        
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