— 23 —
(Nr. 5808.) Allerhöchster Erlaß vom 28. Dezember 1863., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte an die Stadt Dt. Eplau und den Kreis Löbau für
die von denselben zu erbauenden Chausseen: 1) von Dt. Eplau, im
Kreise Rosenberg, bis zur Löbauer Kreisgrenze bei Rodzonne, 2) von -5.
bau bis zur Strasburger Kreisgrenze in der Richtung auf Lautenburg.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der
Chausseen im Negierungsbezirt Marienwerder: 1) von Di. Eylau, im Kreise
Rosenberg, bis zur Löbauer Kreisgrenze bei Rodzonne durch die Stadt Dtr.
Eplau, 2) von Löbau bis zur Strasburger Kreisgrenze in der Richtung auf
Lautenburg durch den Kreis Löbau genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der
Stadt Di. Eylau und dem Kreise Poes das Expropriationsrecht für die zu
diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materiallen, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen geltenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zu-
gleich will IJch den genannten Bauunternehmern gegen Uebernahme der künf-
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht Jur Erhebung des
Chausseegeldes nac den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be-
stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref-
feenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
zee der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 28. Dezember 1863.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
umd öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5806—5809.) 4 (Nr. 5809.)