Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6178.) Allerhoͤchster Erlaß vom 7. August 1865., betreffend die Aufloͤsung der bishe- 
rigen Generalkommission zu Stendal und die Ueberweisung der Auseinander- 
setzungsgeschaͤfte im Regierungsbezirk Magdeburg an die Generalkommission 
zu Merseburg. 
A#r# den Antrag des Staatsministeriums genehmige Ich, in Berücksichtigung 
der bei der Generalkommission zu Stendal eingetretenen Abnahme der Geschäfte, 
daß diese Behörde am 1. Oktober d. J. aufgeloͤset und die von ihr bearbeiteten 
Aus chäfte im Regierungsbezirk Magdeburg der General- 
kommission zu Merseburg mit übertragen werden. 
Dieser Befehl, mit dessen Ausführung Ich den Minister für die land- 
wirkhschaftlichen Angelegenheiten beauftrage, ist durch die Gesetz-Sammlung 
zu publiziren. 
Gastein, den 7. August 1865. 
Wilhelm. 
v. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
An das Staatsministerium. 
  
Redigirt im Büreau bes Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Gofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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