Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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1) das Fahrwasser, die Krams, auch Kramsbülten genannt, beim Saaler 
Bodden und innerhalb 25 Ruthen von jedem Ende desselben; 
2) die Seeengen Meiningen und Vitte, soweit sie gegen die Feldmark 
Bresewitz liegen, und 25 Ruthen von jedem Ende derselben; 
3) die Barthe in ihrem ganzen Laufe; 
4) das Wasserrevier bei Barhöft nördlich der folgenden beiden geraden 
Linien bis zum nördlich abgehenden Strom: 
a) von der Klausdorfer (Solkendorfer) Mühle auf den öfllichen Punkt 
des mitkelsten der drei kleinen Werder bei Pramort zu; 
b) von der Klausdorfer (Solkendorfer) Mühle auf den Thurm zu 
Gingst zu, bis zur Flundergrund; 
5) die Seeenge der Troch bei der Hiddenseeer Fähre; 
60) Seen, Teiche, Flüsse, Bäche, Kandle und Gräben, wohin namentlich 
u rechnen sind: der Pütter-See, der Borgwall-See, der Krummen- 
hüana und Voigdehager-See. 
Auch außer der Laichschonzeit dürfen die Eingänge der nicht schiffbaren 
Flüsse, Bäche, Kandle und Gräben aus der See mit Fischwehren, Netzen, 
Reusen und anderen Fischerzeugen nur bis zur Hälfte versperrt werden und 
nur in Entfernungen von 20 Ruthen. Was unter „Eingängen“ und „See- 
engen“ zu verstehen, wird durch Polizeiverordnung der Bezirksregierung näher 
bestimmt werden. 
g. 32. 
Die Fischer sind gehalten, nicht nur während des Fischfanges die Laich= 
stellen zu vermeiden, sondern auch die gefangene Fischbrut und den Fischsaamen 
mit der zur Erhaltung erforderlichen? orlse sogleich wieder in das Wasser 
zu lassen. 
Diese letztgedachte Bestimmung findet auf gestochene oder mit der Angel 
gefangene Aale auch unter 14 Zoll (F. 33.) keine Anwendung. 
Der Verkauf und der Ankauf von Fischbrut und Fischsaamen, sowie auch 
jede andere Verfügung darüber, ist verboten. 
g. 33. 
Unter Fischbrut werden verstanden: 
Saamenheringe, Kaulbarsch und Ueklei unter 3 Zoll, Barsch, Plôtz und 
Büis unter 4 Zoll, Aale unter 14 Zoll, alle übrigen Fischarten unter 
oll. 
G. 34. 
Die Loaichschonzeit dauert für 
Hecht und Aland (Hartkopf, Pagenfisch) vom 22. März bis zum 22. April, 
Jahrgang 1865. (Nr. 6179) 123 Kaul-
	        
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