Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

96  Ds  heuische  Keich  und  seine  rinzelnen  Glieder.  (April  13.)

norddeutschen  Bundes-  und  der  deutschen  Reichs-  Verfassung  nicht  zustimmen
zu  können.  Ich  glaube,  Sie  denlen  jett  auch  wott,  darüber  etwas  anders.
(Rufe  links:  Neint)  Oder  hätten  Sie  im  Jahre  1867  Zoll=  und  Militärverträge
  in  Deutschland  der  allerdings  mangelhasten  srinn  vorgegogen?!
(Ehr  gut!!  Obwohl  wir  damals  darauf  verzichtet  ha  Verfassung
nach  allen  Seiten  auszubauen,  haben  wir  doch  niemals  ihre  Mängel  verkannt.
Wir  glaubten,  die  Mängel  würden  sich  mit  der  Zeit  so  fühlbar  machen,  daß
eine  Abhülfe  im  Verein  mit  der  Regierung  geschaffen  werden  konne.  Und
in  der  That  hat  sich  der  Reichskanzler  später  in  diesen  Dingen  nicht  so  absolut
  abwehrend  verhalten,  wie  Anfangs.  Die  Verhandlungen  im  J.  1874,
bei  Gelegenheit  des  Reichsjustizamtes,  haben  bewiesen,  daß  der  Neichskangler
sich  mit  dem  Gedanken  der  Neichsministerien  befreundet  hat  und  die  Möglichkeit
vorhanden  ist,  diese  Frage  mit  ihm  zusammen  zu  lösen.  Es  ist  allerdings  Vieles
in  dem  verfassungsmäßigen  Verhältniß  der  Regierungen  zu  dem  Kaiser  und  dem
Reichstage  nicht  so  alsch  entwickelt  worden,  als  wir  es  wohl  wünschen  möchten.
Aber  so  kühl,  wie  der  Abg.  Häuel,  darf  die  deutsche  Nation  über  die  Fort
schritte  seit  1867  nicht  denken,  welche  auf  Grund  auch  dieser  unvolikomunrenen
Verfassung  gemacht  worden  sind.  Außer  dem  großen  Fortschritt  der  Justizgesetze,
  an  den  der  Abg.  Hänel  selbst  erinnert  hat  und  über  welchen  jetzt
wohl  keine  große  Meinungsverschiedenheit  mehr  besteht,  sind  fast  alle  Dinge
auf  dem  Gebiete  der  Gesetzgebung  geordnet.  Der  Rest  ist  im  Verhältniß  zu
dem  Erreichten  nicht  sehr  groß.  (Sehr  richtig  !)  Und  wenn  man  die  Resultate
unter  dieser  unvollkommenen  Verfassung  mit  der  Zerfahrenheit  der  Verfassungszustände
  und  der  wichtigsten  Rechtsgebiete,  wo  das  Zusammenarbeiten  der  Bebölkerungen
  eine  Einheit  erheischt,  vergleicht,  so  ist  das  in  einem  Decennium
Errungene  so  groß,  daß  man  nichts  Gleiches  bei  irgen  einem  Volke,  geschweige
  denn  beim  deutschen  finden  kann,  (Beifall.)  Wir  wollen  dem  guten
Sterne  Deutschlands  vertrauen,  daß  a  das  uns  noch  Fehlende  erreicht
werden  wird  und  daß,  wenn  das  Vo  niß  so  stark  hervorgetreten  ist,  wie
in  den  hier  besprochenen  Verhältnissen,  es  in  nöchster  Zukunft  möglich  sein
wird,  an  die  Lösung  dieser  Frage  zu  gehen.  Ich  glaube,  daß  in  dieser  Hinsicht
die  Verhältifse  gerade  in  der  leßten  Zeit  auf  die  Reichsregierung  und  den
Kanzler  einen  gewissen  Eindruck  gemacht  haben  müssen.  Es  ist  ja  sehr  natürlich,
  daß  ein  Staatsmann,  der  seiner  ganzen  Natur  nach  geligtet  war,
die  Dinge  zu  regeln,  bei  den  vielen  Schwierigkeiten  und  Frictionen  geneigt
ein  kann,  manche  frühere  Bedenken  fallen  zu  lassen;  und  ich  bin  der  Ansicht,
aß  sich  berchsnte  werden  schaffen  lassen,  welche  dem  Kanzler  in  seiner
wesentlichen  Aufgabe,  der  Leitung  der  großen  Politik  Deutschlands,  mehr
uße  und  Freiheit  schaffen  werden.  Nach  seiner  Rückkehr  werden  meine
politischen  Freunde  ueen  auf  diese  Fragen  eingehen,  in  seiner  Abwesenheit
jedoch  nicht.  Nach  1866  hegte  man  in  Deutschland  bei  den  Einzelstaaten  die
Sorge  einer  Entwicklung  und  Führung  in  ken  Einheitsstaat  hinein,  und
nachher  hat  sich  das  Berhöltui  o  gestaltet,  daß  gerade  der  deutsche  Kangler
der  bestimmte  und  feste  palt  für  diese  Regierungen  gewesen  ist.  Das  Vertrauen,
  welches  der  Kanzler  in  dieser  Richtung  gewonnen  hat,  ist  unentbehrlich
  für  die  weitere  Gestaltung  der  Dinge  in  Deutschland,  so  daß  ein  Ersatz  in
der  Hinsicht  nicht  möglich  wäre.  Geht  man  an  die  Aenderung  der  Versasfung
heran,  welche  auf  das  Verhältniß  der  einzelnen  Regierungen  sich  bezieht,  so
wird  es  dem  Kangler  viel  leichter  sein,  nach  dem  Vertrauen,  das  er  sich  bisher
erworben  hat,  als  jedem  Andern,  die  Uebereinstimmung  herbeizuführen,  ohne
welche  eine  solche  Veränderung  in  einem  Bundesverhältniß  nicht  möglich  ist.
Wenn  wir  also  in  diesem  Augenblicke  nicht  in  der  Lage  sind,  auf  diese  Fragen
näher  einzugehen,  geschweige  darüber  Beschlüsse  zu  fassen,  so  werden  wir  uns
denselben  doch  keineswegs  entziehen,  und  wenn  ich  es  mir  versagen  muß,  auf