Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 979 — 
Talon 
zur 
Düsseldorfer Stadt-Obligation 
dritter Serie 
öber 
Einhundert Thaler Kurant 
Litt. C. X . .... 
Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe nach vorgaͤngiger 
Bekanntmachung die .“ Serie Zinskupons für die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. 
nebst einem neuen Talon bei der Kommunalkasse zu Düsseldorf ausgehändigt. 
Wird hiergegen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Widerspruch erhoben, 
so erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons an den Besitzer der gedachten 
Obligation gegen besondere Quittung. 
Düsseldorf, den #e. — 18. 
Der Ober-Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
N. N. Kommission. 
N. N. N. N. 
(Die Namen des Ober-Bürgermeisters und der 
Kommissionsmitglieder werden gedruckt.) 
Eingetragen Fkol. der Kontrole. 
Der städtische Sekretariatsbeamte. Der Kommunal-Empfänger. 
  
(Nr. 6184—6185.) (Nr. 6185.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.