Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 982 — 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Meseritz, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit, oder bei der Provinzial-Hülfs- 
kasse in Posen, bei letzterer jedoch nur während eines halben Jahres nach der 
Flligkeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
sind auch die dazu gehbrigen Zinskupons der späteren Fälligkeirstermine zurück 
zu liefern. Für die fehlenden Zinskupons wlrd der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren 
nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen, verjähren 
zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld= 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I. 
Tirel 51. S. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Meseritz. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Versährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darhut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an- 
gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind.. halbjaéhrige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres 1869. ausgegeben. Für die weitere 7 werden Zinskupons 
auf fünfjahrige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Meseritz, sowie bei der Provinzial-Hülfskasse zu Posen, gegen 
Ablieferung des der dlieren Zinskupons-Serie beigedruckten Talons. Beim 
Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons-Serie 
an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig 
geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Umer- 
schrift ertheilt. 
Meseritz, den ..ten .. . 18. 
Die ständische Kreis-Schuldentilgungs-Kommission des 
Meseritzer Kreises. 
Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.