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(Ar. 6200.) Allerhöchster Erlaß vom 13. September 1865., betreffend die Verleihung der
siskalischen Vorrechte an den Kreis Darkehmen im Regierungsbezirk Gum-
binnen für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussce von der
Kraupischkehmen-Darkehmener Staats-Chaussee bei Kallnen bis zur Gum-
binnener Kreisgrenze in der Richtung auf Nemmersdorf.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von der Kraupischkehmen -Darkehmener Staats-Chaussee bei Kallnen
bis zur Gumbinnener Kreisgrenze in der Richtung auf Nemmersdorf, im Kreise
Oarkehmen, Regierungsbezirk Gumbinnen, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Darkehmen das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee er-
forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Enmazme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
besiehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem
Kreise Darkehmen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, ein-
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese
Beslimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachke
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenmiiß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 13. September 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Ksniglichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).