Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 1169 — 
Titel VII. 
Von den Generalversammlungen. 
K. 35. 
Die Generalversammlungen der Aktionaire finden in Cöln statt. 
Die ordentliche Generalversammlung tritt jedes Jahr im Monat März 
zusammen; außerordentliche Generalversammlungen veranstalter die Direktion, 
so oft sie, beziehungsweise der Aufsichtsrath, es den Umständen angemessen 
erachtet, oder wenn dies von einer Anzahl von Aktionairen, welche zusammen 
mindestens zweihundertfunfzig in den Registern der Gesellschaft auf ihren Namen 
eingetragene Aktien besitzen, in einer von ihnen unterzeichneten Eingabe unter 
Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. 
Die Einladungen zu allen Generalversammlungen geschehen durch eine 
Benachrichtigung, welche zwei Mal, das erste Mal mindestens zwanzig Tage 
air dem Versammlungstermine, in die durch F. 9. bezeichneten Zeitungen in- 
erirt wird. " 
K. 36. 
Die Generalversammlung besteht aus allen Akrionairen, welche seir 
zwei Monaten vor dem Tage der Berufung in den Büchern der Gesellschaft 
eingetragen sind. 
In der Generalversammlung hat der Inhaber 
von fuͤnf Aktien .... .... Eine Stimme, 
von zehn Aktien ............... zwei Stimmen, 
von fünfzehn Aktien drei Stimmen, 
von zwanzig Aktien vier Stimmen, 
und für jede weiteren fünf Aktien Eine Stimme, so daß der Inhaber von 
Einhundert Aktien zwanzig Stimmen hat. 
Abwesende Aktionaire können sich nur durch anwesende stimmberechtigte 
Aktionaire vertreten lassen. Jedoch können juristische Personen durch ihren 
verfassungsmäßigen Repräsentanten, Kaufleute durch ihre Prokuristen, Minder- 
jährige und sonsi Bevormundete durch ihre Vormünder, Ehefrauen durch ihre 
Ehemanner vertreten werden, auch wenn die Vertreter selbst nicht Akrionaire 
sind. Die Vertreter haben die desfallsige schriftliche Vollmacht vor Eröffnung 
der Verhandlungen bei der Direktion mederzulegen. Zwanzig Stimmen bilden 
das Maximum, welches ein Aktionair für die von ihm vertretenen und für 
(Xr. 6230.) seine
	        
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