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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Obligation
des Kreises Heydekrug
Littr. . . ... —F
A##t Grund der unten .. bestätigten Kreistagebeschlusse vom
20. März 1864. und 30. Jannar 1805. wegen Aufnahme einer Schuld von
60,000 Thalern bekennt sich die kreisständische Finanzkommission des Kreises
Heydekrug für den Bau einer Eisenbahn von Tilsinach Memel durch diese,
für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung
einer Darlehnsschuld von .. . ... Thalern, in Buchstaben
halern Preußisch Kuranc, nach dem gesebzlich bestehenden Münzfuße, welche
für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jahrlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 60,000 Rihhlr. geschieht vom
Jahre 1867. ab allmälig aus einem zu diesein Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von jährlich wenigstens Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen
von den getilgten Schuldverschreibungen.
Dle Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos beslimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1807. ab in dem Mo-
nate Juni jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
um # Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgelooslen, sowie die
geründigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Betrage, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung
erfolgen soll, öffentlich bekannk gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem
Zahlungstermine in dem Preußischen Staats-Anzeiger, dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Gumbinnen und dem amtlichen Organe der Kreis-
behörde zu Heydekrug.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in palbschrtichen Terminen, am 2. Jannar und am 2. Juli, von heute ab
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Munzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
(Nr. 6242) 153“ bei