Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

—  62  —
Rheinprovinz,  Regierungsbezirk  Trier.
Serie  J.  A  E
Zins-Kupon

zur
Saarbrücker  Stadtobligation

 

uͤber
..  ....  Thaler  Kurant.
Inhaber  dieses  empfängt  S  .  ...  die  Zinsen  der  obengenannten

  Saarbrücker  Stadtobligation  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  18.  bis
31.  Dezember  18.  aus  der  slädtischen  Gemeindekasse  zu  Saarbrücken  mit

.....  halemSilbergroschenKutant.
Saarbkücken,den..t»-...............  18.
Die  städtische  Kommission.
Der  Bürgermeister.  Die  Kommittirten  der  Stadtverordneten.
N.  N.  N.  N.

Der  Gemeinde-Einnehmer.

(Dieser  Kupon  wird  ungültig  und  werthlos,  wenn  dessen  Betrag  fünf  Jahre  nach
Verfall  nicht  erhoben  ist.)

Nheinprovinz,  Negierungebezirk  Trier.

Talou.

Inhaber  dieses  Talons  einfngt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Saarbrücker
Stadtobligation.  .......  über..  haler  Kurant  bie  ..  ...  te  Serie  Zinskupons
  fuͤr  die  Jahre  18..  bis  18..  bei  der  Gemeindekasse  zu  Saarbruͤcken.

Saarbrücken,  den  #4  ...........  18.

Die  städtische  Kommission.
Der  Bürgermeisier.  Die  Kommittirten  der  Stadtverordneten.
N.  N.  N.  N.

Der  Gemeinde-Einnehmer.

(Die  Aushändigung  der  Kupons  bleibt  bis  zum  Nachweis  der  Empfangsberechtigung
ausgesetzt,  wenn  der  Frhber  der  Obligation  den  Talon  als  verloren  gegangen  anzeigt  und
rechtzeitig  gegen  die  Aushändigung  der  Kupons  an  den  Präsentanten  des  Tauon  bei  der
städtischen  Behörde  protestirt.)

 

(Nr.  6000.)