— 98 —
(Nr. 6025.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Februar 1865., betreffend die Genehmigung von
Zuscktzen und Aenderungen zu dem Revidirten Reglement der Immobiliar=Feuersozietät
der sémmtlichen Städte des Regierungsbezirks Königsberg,
mit Ausnahme von Königsberg und Memel, und des Regierungsbezirks
Gumbinnen vom 18. November 1800.
D. mit Ihrei Berichte vom 18. Februar d. J. Mir vorgelegten und
beigehend zurückfolgenden, von den reglementsmäßig dazu erwäáhlten Deputirten
beantragten, und nach Ihren Vorschlägen modifizirken Zusätzen und Aenderungen
zu dem Repvidirten Reglement der Immobiliar-Feuersozietät der sämmtlichen
Städte des Regierungsbezirks Königsberg, mit Ausnahme von Königsberg
und Memel, und des Regierungsbezirks Gumbinnen vom 18. November
1860. (Gesetz-Samml. von 1860. S. 521.) ertheile Ich hiermit Meine Genehmigung,
und haben Sie diesen Meinen Erlaß nebst den Zusätzen und Aenderungen
durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 27. Februar 1865.
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg.
An den Minister des Innern.
A. Er-