Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr.  6025.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  27.  Februar  1865.,  betreffend  die  Genehmigung  von
Zuscktzen  und  Aenderungen  zu  dem  Revidirten  Reglement  der  Immobiliar=Feuersozietät
  der  sémmtlichen  Städte  des  Regierungsbezirks  Königsberg,
mit  Ausnahme  von  Königsberg  und  Memel,  und  des  Regierungsbezirks
  Gumbinnen  vom  18.  November  1800.

D.  mit  Ihrei  Berichte  vom  18.  Februar  d.  J.  Mir  vorgelegten  und
beigehend  zurückfolgenden,  von  den  reglementsmäßig  dazu  erwäáhlten  Deputirten
beantragten,  und  nach  Ihren  Vorschlägen  modifizirken  Zusätzen  und  Aenderungen
  zu  dem  Repvidirten  Reglement  der  Immobiliar-Feuersozietät  der  sämmtlichen
  Städte  des  Regierungsbezirks  Königsberg,  mit  Ausnahme  von  Königsberg
  und  Memel,  und  des  Regierungsbezirks  Gumbinnen  vom  18.  November
1860.  (Gesetz-Samml.  von  1860.  S.  521.)  ertheile  Ich  hiermit  Meine  Genehmigung,
  und  haben  Sie  diesen  Meinen  Erlaß  nebst  den  Zusätzen  und  Aenderungen
  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  27.  Februar  1865.
Wilhelm.

Gr.  zu  Eulenburg.

An  den  Minister  des  Innern.

A.  Er-