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(Nr. 6033.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Februar 1865., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Morgenroth nach Antonienhütte, im Kreise Beuthen, Regierungebezirk
Oppeln.
N Ich durch Meinen Erlaß vom beutigen Tage den Bau der
Chaussee von Morgenroth nach Anconienhütte, im Kreise Beuthen, Regierungs-
bezirk Oppeln, genehmigt habe, verleihe Ich bierdurch dem Bauunternehmer,
Kammerherrn Grafen Hugo Henckel von Donnersmarck auf Si#emianowitz, das
Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundslücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maacgbe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf
diese Straße. Zugleich will Ich demselben gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unkerhalkung der Straße das #ec- ur Erhebung des Chaussee-
eldes nach den Bestimmungen des für die Sraats-Chausseen jedesmal gelrenden
Thausseegeld-Tarifs, einschlieblich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angchängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen. —
Berlin, den 20. Februar 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Tr# 6034.)