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Provinz Dosen, Negierungebezirk Bromberg.
Obligation
des Chodziesener Kreises
Lilit. .
über. Thaler Preußisch Kurant.
A.. Grund des unten bestaätigten Kreistagsbeschlusses vom
29. Februar 1864. wegen Aufnahme einer Schuld von 80,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Chodziesener Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu=
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von# Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden, und welche mit
vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 80,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1866. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenisstens Einem Prozent des ganzen Schuldkapikals jährlich, unter Zu-
wachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten, nach Maaßgabe des Tilgungs-
planes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab in dem
Monate jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht
vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt-
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter
Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an
welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt-
machung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine
in dem Amtöbltune der Königlichen Regierung zu Bromberg, sowie im Kreisblatte
des Kreises Chodziesen und im Preußischen Staats-Anzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen in der Zeit vom 1. bis 15. April und vom
1. bis 15. Oktober, von heute an gerechnet, mit vier und einem halben Pro-
zent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
za der Keiss Kommunslkasse in Chodziesen, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Falligkeitstermins folgenden Zeit.
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