Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Beilage  D.

 

Dividendenschein  M  .  ..  ...

ur  Stamm-Aktie
z  Stamm-Prioritäes-Aktie

der.

Rechte-Ober-Ufer-Eisenbahngesellschafe

 

Inbaber  dieses  empfaͤngt  an  dem  von  der  Direktion  bekannt
  zu  gebenden  Termine  aus  der  Gesellschaftskasse  die
fuͤr  das  naͤchst  vorhergegangene  Rechnungsjahr  festzusetzende
Dividende,  deren  Betrag  bgeenrrch  bekannt  gemacht  wird.

Eingetragen  Folio

(Stempel.)

Dividendenscheine,  welche  innerhalb  vier
Jahren,  von  der  Verfallzeit  ab  gerechnet,  nicht
erhoben  werden,  verfallen  der  Gesellschaft.

 

 

 

(Nr.  6213.)  Beilage  E.